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    company: AGB
   
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der stepvision Informationstechnologie GmbH
(spv/AGB/2001)


stepp2.gif     1. Vertragsparteien

Das Vertragsverhältnis besteht zwischen der stepvision Informationstechnologie GmbH (im folgenden stepvision genannt) und ihrem Auftraggeber (im folgenden Kunde genannt).

stepp2.gif     2. Geltung der AGB, Einsichtnahme, Zugang

Der Kunde erklärt sich bei Abgabe seines Vertragsanbots mit den AGB der stepvision ausdrücklich einverstanden. Sie gelten, soweit im Einzelnen (zB Vertriebshändlervertrag) nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der geschäftlichen Beziehungen zwischen stepvision und dem Kunden, sowie für sämtliche zukünftige Geschäftsverbindungen, ohne dass auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende AGB des Kunden verlieren ihre Wirksamkeit.
Die AGB stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme auf der Homepage von stepvision zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem Wege zugesendet.

stepp2.gif     3. Definitionen

Internetplattformvertrag: Der zwischen dem Kunden und stepvision abgeschlossene Vertrag über die Bereitstellung und Ausführung von Internet- und sonstigen Dienstleistungen (zB Web-Content-Management inklusive ecom-shop-management, Online-Redaktionssystem, e-mail Adressen, Webspace, Webdesign) inklusive Lizenzbestimmungen.

Leistungspakete: Die von stepvision inhaltlich vordefinierten und vom Kunden gewählten, Internet- und sonstigen Dienstleistungen.

Endkunde: Vertragspartner des Kunden oder von stepvision, der Internettplattform gemäß den Lizenzbestimmungen tatsächlich nutzt.

Verbraucher: Kunde für den das Geschäft gemäß § 1 KSchG NICHT zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

stepp2.gif     4. Vertragsgegenstand und Bestandteile

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung und Ausführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem vom Kunden gewählten Leistungspaket (Produkt).
Der Internetplattformvertrag besteht aus:

stepq.gif      den AGB und allfälligen Zusatzbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
stepq.gif      dem Anbot (Anmeldeformular) und der damit korrelierenden Annahmeerklärung.
stepq.gif      dem gewählten Leistungspaket.
stepq.gif      den jeweiligen Lizenzbestimmungen.
stepq.gif      der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche im Rahmen des Internetplattformvertrags zur Verfügung gestellte Programme urheberrechtlich geschützt sind. Der Kunde ist berechtigt diese über das Internet nutzbaren Programme (Web-Content-Management inklusive ecom-shop-management, Online-Redaktionssystem) auf Dauer des Vertrags und gemäß den Bestimmungen dieser AGB sowie den dem Produkt beiliegenden Lizenzbestimmungen zu nutzen bzw diese Nutzungsberechtigung an seine Endkunden weiterzugeben.

stepp2.gif     4.1 Zusatzleistungen

Vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen, die über die von stepvision vordefinierten Leistungspakete hinausgehen, müssen gesondert vereinbart werden und sind entsprechend zu entgelten. Freiwillige und nicht kostenpflichtige Leistungen von stepvision begründen keinen Rechtsanspruch des Kunden und können jederzeit eingestellt oder unterbrochen werden.

stepp2.gif     5. Vertragsabschluss

Der Internetplattformvertrag kommt mit Annahme des Vertragsanbots zustande. Die Annahme durch stepvision erfolgt, nach Überprüfung und Bearbeitung des Anbots, durch Verständigung des Kunden, längstens innerhalb von 7 Tagen ab Einlangen bei stepvision.
Soweit sich aus der Natur des gewählten Leistungspaket nichts anderes ergibt, stehen mit der Übermittlung des Zugangscodes (Benutzerkennung und Passwort) und nach Bestätigung der Lizenzbestimmungen, alle Leistungen des gewählten Leistungspakets zur Verfügung.

stepp2.gif     6. Vertragsdauer - Vertragsbeendigung

stepp2.gif     6.1 Dauer – Vertragsverlängerung

Der Internetplattformvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei einem befristeten Internetplattformvertrag verlängert sich der Vertrag stillschweigend um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn er von den Vertragsparteien nicht 1 Monat vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Dauer, schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist die Absendung (Datum des Poststempels).

stepp2.gif     6.2 Auflösung - Wirkung

Aus wichtigen Gründen kann der Internetplattformvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. stepvision ist insbesondere bei Verletzung der in Pkt. 9.4 enthaltenen Bestimmungen zur Auflösung des Vertrags berechtigt.
Ist der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug und hat ihn stepvision unter Setzung einer 2-wöchigen Nachfrist und Hinweis auf die Rechtsfolgen gemahnt, so endet der Internetplattformvertrag nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist.
Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen, ist stepvision berechtigt, den Internetplattformvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Wird der Vertrag aufgelöst, so werden sämtliche vom Kunden oder Endkunden auf Datenträgern der stepvision gespeicherte Inhalte – soweit rechtlich zulässig und nicht weiterhin erforderlich – gelöscht. Dem Kunden kann auf Anforderung der gesamte Inhalt seiner, mittels der im Rahmen des Internetplattformvertrags zur Verfügung gestellten Programme, gespeicherten Daten, in Form einer „HTML“-Datei elektronisch ausgefolgt werden. Die Übertragung der Inhalte auf eine andere Datenbank ist nicht möglich.

stepp2.gif     6.2.1 Rücktrittsrecht des Verbrauchers

stepvision stellt seine Leistungen unmittelbar nach Abschluss des Internetplattformvertrages zur Verfügung. Ein spezielles Rücktrittsrecht gem § 5e Abs 1 KSchG besteht daher nicht. Wird vereinbarungsgemäß mit Dienstleistungen nicht innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen, ist der Verbraucher berechtigt, innerhalb von sieben Werktagen, wobei Samstag nicht als Werktag zählt, ab Vertragsabschluß gem. § 9 e KSchG vom Vertrag zurückzutreten.

stepp2.gif     6.3 Entgeltabwicklung im Falle vorzeitiger Auflösung

Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertrags aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, gebührt der stepvision das vertraglich vereinbarte Entgelt, bis zum Ende der Verrechnungsperiode bzw der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen, erfolgt eine aliquote Abrechnung, wobei die von stepvision für eine längere Vertragsdauer gewährten Vorteile (zB Rabatte) nicht gewährt werden.

stepp2.gif     7. Sperre

stepvision ist berechtigt die Verfügbarkeit seiner Leistungen zu sperren, wenn der Kunde

seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten (insb. Pkt. 9.4) verletzt, oder
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist mit Androhung der Sperre, erfolglos gemahnt wurde.

Sämtliche mit der Sperre in Zusammenhang stehende Kosten trägt der Kunde, davon unberührt bleibt die Entgeltzahlungspflicht während der Sperre.

stepp2.gif     8. Zahlungsbedingungen

stepp2.gif     8.1 Fälligkeit

Die Abrechnung erfolgt durch Einzahlung (Überweisung/Einziehung) auf das von stepvision angegebene Konto. Das vertraglich vereinbarte Entgelt wird, falls sich nicht aus der Rechnungsurkunde etwas anderes ergibt, jeweils mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Dies gilt auch für vom Kunden in Auftrag gegebene und nicht im gewählten Leistungspaket enthaltene Leistungen.

stepp2.gif     8.2 Verzug, Zinsen

Für die Rechtzeitigkeit der Einzahlung ist das fristgerechte und spesenfreie Einlangen am Konto der stepvision maßgeblich. Im Falle des Verzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 13% p.a. vereinbart. Einlangende Zahlungen werden, mangels Widmung, auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet.
Soweit die Einforderung der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen durch ein von stepvision eingeschaltetes Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt erfolgt, verpflichtet sich der Kunde die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu ersetzen. Die Vergütung erfolgt in Höhe der gem. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute BGBl 1996/141, zulässigen Beträge bzw nach RATG oder AHR.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn stepvision nachweist, dass die getätigten Aufwendungen in bezug auf die Höhe der ausstehenden Forderung verhältnismäßig, notwendig und zweckmäßig waren.
Unabhängig davon hat der Kunde pro erfolgter Mahnung eine Manipulationsgebühr in Höhe von Euro 12,00 zu leisten.

stepp2.gif     8.3 Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen den von stepvision in Rechnung gestellten Betrag, hat der Kunde binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt, schriftlich bekanntzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt der in Rechnung gestellte Betrag als genehmigt. Ist der Kunde Verbraucher, beginnt die 2 wöchige Frist erst, nachdem er auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kann der Kunde bei Unstimmigkeiten über der Rechnungshöhe, unter den dort genannten Voraussetzungen, die Telekom Control GmbH als Schlichtungsstelle anrufen.

stepp2.gif     8.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist weder berechtigt Forderungen der stepvision mit eigenen Forderungen aufzurechnen, noch wegen behaupteter, von stepvision nicht anerkannter, Vertragsverletzungen seine Leistung zurückzubehalten. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt die Einschränkung des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts nach Maßgabe des § 6 Abs 1 Z 6 u 8 KSchG in seiner jeweils gültigen Fassung.

stepp2.gif     9. Rechte und Pflichten

stepp2.gif     9.1 Änderung der Vertragsparteien

stepvision ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit schuldbefreiender Wirkung, ohne Zustimmung des Kunden, an einen Dritten zu übertragen. Bei Vertragsverhältnissen, welche dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, ist die Übertragung an Dritte ohne schuldbefreiende Wirkung möglich. Die Übertragung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden, ist an die schriftliche Zustimmung von stepvision gebunden. Der Übernehmer tritt mit der Genehmigung in alle Rechte und Pflichten des Kunden ein, er haftet für die bis zur Genehmigung entstandenen Forderungen solidarisch.

stepp2.gif     9.2 Vertragsanpassungen

stepvision behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen des Vertragsinhalts, ohne Zustimmung des Kunden, vorzunehmen, sofern diese sachlich gerechtfertigt sind. Sachlich gerechtfertigt sind insbesondere, Abänderungen und Abweichungen, welche sich auf Grund geänderter technischer Voraussetzungen ergeben. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur für geringfügige Änderungen iSd § 6 Abs 2 Z 3 KSchG.



stepp2.gif     9.2.1 Änderungen der AGB

Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der geänderten AGB vom Vertrag zurücktritt und stepvision rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Übermittlung der geänderten AGB und der Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (e-mail) erfolgen, die jeweils gültigen AGB sind jederzeit auf der Internethomepage von stepvision (www.stepvision.com) abrufbar.

stepp2.gif     9.2.2 Entgeltänderungen

stepvision behält sich das Recht vor, Preisänderungen entsprechend dem Verbraucherpreisindex des österreichischen Statistischen Zentralamts oder einen an seine Stelle tretenden Index vorzunehmen. Preisminderungen nach diesem Index, werden jedenfalls an den Kunden weitergegeben.

stepp2.gif     9.3 Verfügbarkeit, Wartungszeiten

Die sich aus dem Internetplattformvertrag ergebenden Leistungen von stepvision stehen dem Kunden, je nach Leistungspaket, grundsätzlich 24 Std pro Tag zur Verfügung. stepvision ist bemüht, ihre Leistungen mit höchstmöglicher Zuverlässigkeit und Sorgfalt zur Verfügung zu stellen. Aufgrund technisch notwendiger Wartungsarbeiten und aus Gründen, die nicht in der Sphäre der stepvision liegen, wie z.B. bei Ausfällen nationaler oder internationaler Telekommunikationseinrichtungen, kann jedoch nicht garantiert werden, dass sämtliche Dienstleistungen stets ohne Unterbrechung angeboten werden.
Die Zeiträume der Wartungsfenster für geplante, technisch notwendige Wartungsarbeiten an den Einrichtungen der stepvision, werden auf der Internethomepage von stepvision bekanntgegeben und dem Kunden, soweit möglich, auf elektronischem Wege mitgeteilt. Während der Wartungsfenster kann es zum Auftreten von Unterbrechungen der Zugangsverbindungen kommen.
Unerwartete Störungen, Mängel und/oder Schäden bei der Zugangsverbindung zum stepvision-Server und/oder bei gespeicherten Kundendaten, werden im Rahmen der betrieblich angemessenen Möglichkeiten und sofern die Ursache für die Störung im eigenem betrieblichen Bereich lokalisierbar sind, von stepvision so rasch als möglich behoben. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv bei der Behebung eventuell auftretender Störungen mitzuwirken und hat für den Fall, dass die Störung von ihm verursacht wurde, die zur Störungsbehebung erforderlichen Kosten nach Aufwand zu tragen. Meldungen von Störungen können unter Hinterlassung von Namen und Kundennummer bei support@stepvision.com abgegeben werden.

stepp2.gif     9.4 Verhaltensregeln und Missbrauch

Der Kunde unterwirft sich den von stepvision aufgestellten und auf der Internethomepage jederzeit abrufbaren "Fair play" Regeln sowie den für alle Internetteilnehmer geltenden Verhaltensregeln ("Netiquette").
Weiters verpflichtet sich der Kunde, mit dem von stepvision zur Verfügung gestellten Leistungen keinen Missbrauch zu betreiben. Unter Missbrauch fallen insbesondere:

Abruf, Weiterleitung und Zurverfügungstellen von Inhalten, welche gegen gesetzliche Verbote verstoßen (insbesondere StGB, ABGB, VerbotsG, PornoG, GlücksspielG, MedienG, UrhG, TKG, UWG),
Auskundschaften von fremden, nicht öffentlich zugänglichen System- oder Kundendaten der stepvision oder von Dritten,
Eindringen in und/oder Verändern von über stepvision zugängliche Daten ohne entsprechende Berechtigung,
Zurverfügungstellung von, und Hinweis auf ("Links"), Informationen oder Daten mit illegalen, schädigenden oder gegen gesetzliche Verbote verstoßenden Inhalten,
Aktivitäten, welche mit der Absicht ausgeführt werden, die Funktionsfähigkeit von Dienstleistungen der stepvision oder von Dritten zu beeinträchtigen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen (zB GewO, TKG, DSG) unterliegt und vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit sämtliche, gesetzlich notwendige, Genehmigungen einzuholen hat.

stepp2.gif     9.4.1 Zugangskennung und Passwort

Die von stepvision an den Kunden übermittelten Informationen, insbesondere die von stepvision für die Inanspruchnahme von Leistungen vergebene Zugangskennung und das persönliche Passwort, gelten als vertraulich. Der Kunde verpflichtet sich, diese Daten geheimzuhalten und sie nur berechtigten Personen (zB Endkunden) zukommen zu lassen, jeden Missbrauch der Zugangsdaten zu unterbinden, sowie jeden Verdacht auf Missbrauch dieser Daten sofort der stepvision zu melden. Entfallene Passwörter werden auf schriftliche Anfrage der berechtigten Personen durch stepvision ersetzt.

stepp2.gif     9.4.2 Anzeigepflicht

Der Kunde verpflichtet sich, offenkundige Gesetzesverstöße, welche ihm durch Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Internetplattformvertrag zur Kenntnis gelangen, stepvision direkt zu melden.

stepp2.gif     10. Irrtum und Leistungsstörungen

stepp2.gif     10.1 Irrtumsanfechtung

stepvision stellt dem Kunden auf seiner Internethomepage alle für den Internetplattformvertrag wesentlichen Informationen (zB Online-Handbuch) zur Verfügung. Der Kunde verzichtet daher auf eine Anfechtung des Internetplattformvertrags wegen Irrtum und Verkürzung über die Hälfte. Dies gilt nicht für Verbraucher.

stepp2.gif     10.2 Gewährleistung

stepvision ist bemüht die angebotenen Leistungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten jederzeit zur Verfügung zu stellen und bei Bekanntwerden von Störungen oder Mängeln, diese - soweit zumutbar - ehestmöglich zu beheben. Der Kunde hat Störungen/Mängel unverzüglich der stepvision zu melden. Können die Störungen nicht binnen 1 Woche nach Kenntnis (Meldung) behoben werden und liegt die Ursache nicht allein beim Kunden, so ist dieser ausschließlich berechtigt, während der Dauer der Störung eine angemessene Entgeltsminderung zu verlangen. Ist der Kunde Verbraucher, ist dieser berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer für die Behebung der Störung/Mängel angemessenen, mindestens zweiwöchigen Frist vom Vertrag zurückzutreten. stepvision haftet für Rückgriffsansprüche seiner Kunden nach § 933b ABGB nur, wenn der Kunde die Inanspruchnahme aus Gewährleistung stepvision unverzüglich mitgeteilt hat. Das Rückgriffsrecht erlischt jedenfalls, wenn es nicht binnen 1 Jahr nach Erbringung der behauptet mangelhaften Leistung gegenüber dem Kunden geltend gemacht wird.

stepp2.gif     11. Haftung

stepp2.gif     11.1 Begrenzung

stepvision haftet für von ihr oder ihr zurechenbaren Dritten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Verlust und Veränderungen der von stepvision weitergeleiteten oder gespeicherten Daten.
stepvision übernimmt keinerlei Haftung für durch den Abruf von Leistungen Dritter – oder durch Dritte selbst - beim Kunden verursachte Schäden.

stepp2.gif     11.1.1 Betragsgrenze

stepvision haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem Internetplattformvertrag höchstens bis zu einem Betrag von € 10.000,00 je Schadenereignis.

stepp2.gif     11.1.2 Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung gem. KSchG lediglich für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

stepp2.gif     11.1.3 Schad- und Klagloshaltung

Verletzt der Kunde seine gesetzlichen oder/und vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere jene gem. Pkt. 9.4) und werden dadurch verursachte Ansprüche von Dritten und/oder Behörden gegen stepvision geltend gemacht, so hat der Kunde, stepvision dafür schad- und klaglos zu halten.

stepp2.gif     12. Datenschutz

Im Rahmen des gem. DSG und TKG zulässigen und zum Zwecke von Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Internetplattformvertrags, sowie zur Verrechnung der Entgelte und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, kann stepvision folgende personenbezogen Daten ermitteln, speichern und weiterleiten (verbreiten):

Familienname, Vorname, akademischer Grad, Adresse und Bonität des Kunden und Endkunden.
Firma und Ansprechpartner in Unternehmen, Firmenbuchnummer.
Telefon- und Faxanschlussnummern, E-Mail-Adressen.
Zahlungsmodalitäten, Mahnungen, Sperrzeiten
übermittelte Datenmengen und Inhalte übertragener Nachrichten.

Diese Daten können gem. §§ 93 und 95 TKG im Mindestausmaß verarbeitet werden und werden danach, soweit gesetzlich vorgeschrieben, gelöscht oder anonymisiert. Sofern dies zum Zwecke der Verrechnung notwendig ist, werden Vermittlungsdaten gem. § 93 TKG erst dann gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei Verwendung der von stepvision zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen, für von ihm ermittelte und verarbeitete, personenbezogene Daten, selbst dem Datenschutzgesetz unterliegt.

stepp2.gif     13. Sonstige Bestimmungen

stepp2.gif     13.1 Änderung von Kundendaten

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Firma, der (Geschäfts-) Adresse oder sonstiger, wesentlicher Umstände, stepvision unverzüglich bekanntzugeben. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen der stepvision gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Wohn- (Geschäfts-) oder e-mailadresse des Kunden abgegeben werden. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie der stepvision schriftlich zugegangen sind.

stepp2.gif     13.2 Formerfordernisse, Vertretungsregelungen

Abänderungen des Internetplattformvertrags, der vereinbarten Entgelte und der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bei einem Abweichen von dieser Bestimmung.
Mündliche Zusagen, sowie Erklärungen von nichtvertretungsbefugten Mitarbeitern der stepvision, entfalten keine Rechtswirkungen.
Dies gilt nicht für Verbraucher.

stepp2.gif     14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen stepvision und Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort für die stepvision treffenden Verpflichtungen aus dem Internetplattformvertrag ist Wien.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit und aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand, das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt als vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich der Gerichtsstand nach § 14 KSchG.
 

   
 stepvision Informationstechnologie GmbH | A-1090 Wien, Nussdorfer Strasse 51 | +43 (1) 310 3000 
     
 
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